DVT-Strahlenschutz-Begehung ab 2023 – Was nun? Praxisführung

Kursbeschreibung

Das Land Baden-Württemberg startet ab 2023 mit Strahlenschutz-Begehungen in Zahnarztpraxen, die eine DVT-Röntgeneinrichtung betreiben (Strahlenschutz-Aufsichtsprogramm). Die „DVT-Strahlenschutz-Begehungen“ werden gemäß Strahlenschutzrecht durch das zuständige Regierungspräsidium durchgeführt. In diesem Online-Webinar informiert der Röntgenreferent der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg, Herr PD Dr. Dirk Schulze, die Betreiberin oder den Betreiber einer DVT-Röntgeneinrichtung über die wichtigsten Aspekte und Schwerpunkte der „DVT-Strahlenschutz-Begehungen“ in Baden-Württemberg. Nutzen Sie diese Chance sich rechtzeitig und optimal über die Begehungsanforderungen zu informieren, um mit ihrer Zahnarztpraxis optimal vorbereitet zu sein!

Die folgenden Aspekte/Schwerpunkte stehen im Mittelpunkt der Informationsveranstaltung:

  • Organisation des Strahlenschutzes in der Zahnarztpraxis (Strahlenschutzorganisation/Personal): Strahlenschutzverantwortliche/r (SSV) und Strahlenschutzbeauftragte/r (SSB); Nachweise der Personal-Qualifikationen inkl. DVT-Fachkunde-Bescheinigung; Mitarbeiter-Unterweisung.

  • Betrieb einer DVT-Röntgeneinrichtung: DVT-Röntgeneinrichtung und Praxis-Entwicklung; Sachverständigen-Prüfung/en und Anzeige/Genehmigung der DVT-Röntgeneinrichtung; Einweisung in die DVT-Röntgeneinrichtung; Baulicher Strahlenschutz (Röntgenraum, Geräte-Auslösung, Kennzeichnung, Kontrollbereich); Arbeitsanweisungen (Gebrauchsanweisung des Geräteherstellers); Zutrittsregelungen für Beschäftigte, Patienten und Begleitpersonen; Schutzausrüstung; Dokumentationspflichten; DVT-Befundungsraum; Konstanzprüfungen).

 

Wichtige Hinweise:

Bitte wählen Sie nur einen Kurs-Termin aus!

An der Informationsveranstaltung kann ausschließlich nur eine Praxisinhaberin oder ein Praxisinhaber teilnehmen, die/der in seiner Praxis eine DVT-Röntgeneinrichtung betreibt.

 

Technische Voraussetzungen:

  • Stabiler Internetzugang.
  • Eigener PC, Laptop oder Tablet mit Lautsprecher oder Kopfhörer.
  • Kamera und Mikrofon sind nicht erforderlich.

Referent / Referentin

Referentin

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Nadine Schütze

Telefon: 0711 22845-53
E-Mail: schuetze@lzk-bw.de

Simone Kramer

Telefon: 0711 22845-47
E-Mail: kramer@lzk-bw.de

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Kurstermine

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Bitte bestätigen sie zuerst den Link in der Email, die wir Ihnen zugesendet haben, um an dieser Stelle mit der Anmeldung fortzufahren.

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Teilnahmebedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fortbildungsveranstaltungen der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg, der Bezirkszahnärztekammern Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen sowie der Fortbildungseinrichtungen der Landeszahnärztekammer in der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung, gelten für alle Fortbildungsveranstaltungen zwischen dem jeweiligen Veranstalter und dem Teilnehmer. Abweichende Vereinbarungen erkennen die jeweiligen Veranstalter grundsätzlich nicht an, es sei denn, sie hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

 

§ 2 Anmeldung

  1. Die Anmeldungen zu den Fortbildungs-veranstaltungen können schriftlich per Fax / Email, Post oder, bei entsprechender Kennzeichnung, auch online über das Internet erfolgen. Telefonische Anmeldungen sind nicht möglich und bleiben unberücksichtigt. Anmeldungen, die unvollständig sind, werden nicht bearbeitet. Nach Eingang der vollständigen Anmeldung erhält der Kursteilnehmer eine Anmeldebestätigung. Die Anmeldung ist mit ihrem Zugang beim Veranstalter für den Teilnehmer verbindlich.
  2. Die eingehenden Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
  3. Im Falle einer möglichen Überbuchung der gewählten Fortbildungsveranstaltung wird der Teilnehmer benachrichtigt und erhält einen Platz auf der Warteliste.

 

§ 3 Gebührenbescheid/Rechnung

Mit der Anmeldebestätigung erhält der Teilnehmer einen Gebührenbescheid/eine Rechnung über die Höhe der Kursgebühr. Die Zahlung der Teilnahmegebühren ist nur durch Überweisung möglich. Eine Kursteilnahme ist nur nach vollständigem Ausgleich des Rechnungsbetrages vor Kursbeginn möglich. Der Teilnehmer stimmt zu, dass er seine Rechnung elektronisch erhält.

§ 4 Kursabsage durch den Veranstalter

  1. Die Absage von Fortbildungskursen, z. B. bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder bei Ausfall eines Dozenten, höherer Gewalt oder gleichartiger, nicht vom Veranstalter zu vertretenden Gründen, bleibt vorbehalten.
  2. Absagen oder notwendige Änderungen des Programms, ins besondere einen Dozentenwechsel, werden dem Kursteilnehmer so rechtzeitig wie möglich mitgeteilt.
  3. Müssen Kurse abgesagt werden, erstattet der Veranstalter die bezahlte Teilnehmergebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

 

​§ 5 Stornierung durch den Kursteilnehmer

Der Kursteilnehmer hat die Möglichkeit, einen bereits gebuchten Kurs schriftlich zu stornieren. Mündliche Stornierungen sind ausgeschlossen.

  1. Bei Stornierungen durch den Kursteilnehmer ab drei Wochen vor Kursbeginn wird die Kursgebühr in voller Höhe fällig.
  2. Der Kursteilnehmer kann jederzeit einen Ersatzteil-nehmer benennen. Dies stellt keine Stornierung im Sinne dieser Vorschrift dar.
  3.  Ein Rücktritt oder eine Kündigung nach Beginn der Veranstaltung ist ausgeschlossen. Sollte der Kursteilnehmer zur Veranstaltung nicht erscheinen, ohne rechtzeitig storniert zu haben, so steht die Kursgebühr dem Veranstalter weiterhin zu.

 

§ 6 Urheberschutz

  1. Fotografieren, Video- und Filmaufnahmen sowie Tonträgeraufnahmen sind in allen Fortbildungs-veranstaltungen ohne ausdrückliches vorheriges Einverständnis des Veranstalters untersagt. Der Betrieb von Mobiltelefonen ist während der Veranstaltungen nicht erlaubt.
  2. Die ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheber-rechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne ausdrückliches vorheriges Einverständnis des Veranstalters verbreitet oder vervielfältigt werden. Gleiches gilt auch für Arbeitsunterlagen, Filme und Bilder die den Kursteilnehmern im Internet zur Verfügung gestellt werden.

 

§ 7 Datenschutz


Die mit der Anmeldung übermittelten Daten werden vom Veranstalter elektronisch gespeichert und ausschließlich zu internen Kursverwaltung verwendet. Eine Ausnahme hievon kann gemacht werden, wenn sich der Teilnehmer mit seiner Unterschrift damit einverstanden erklärt hat, dass seine Daten auch für künftige Veranstaltungen verwendet werden dürfen. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Speicherung und weitere Verarbeitung der übermittelten Teilnehmerdaten erfolgt unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen. 

 

§ 8 Teilnahmebescheinigung

 

Nach Abschluss der Fortbildungsveranstaltung erhält der Teilnehmer einen Nachweis, in dem die Kursteilnahme mit Kurstitel, Datum und Ort der Veranstaltung, Referent, Stundenzahl und die Zahl der Fortbildungspunkte gemäß den Leitsätzen zur zahnärztlichen Fortbildung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) bestätigt wird. 

 

§ 9 Haftung
Der Fortbildungsveranstalter haftet während der Fortbildungsveranstaltungen nicht für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen gleich welcher Art, es sei denn der Schaden wurde von Mitarbeitern des Veranstalters grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Unberührt davon bleibt ebenfalls die Haftung für Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

 

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Im Falle einer ungültigen Bestimmung tritt eine gültige Regelung, deren Sinn und Zweck der Bestimmung nahekommt.

Mit seiner Anmeldung zur Fortbildungsveranstaltung erkennt der Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fortbildungsveranstaltungen an.

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